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Beschluss über eine Umzugskostenpauschale ist mangels Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer nichtig; §§ 16 Abs. 2, 23 WEG
AG Osnabrück, AZ: 40 II 87/03, 23.09.2005
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Die Entscheidung über die Einführung einer Umzugskostenpauschale betrifft nicht das der Gemeinschaftsgrundordnung nachrangige Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander.

Sie kann daher nicht mit Mehrheit beschlossen werden. Die Entscheidung über die Erhebung einer - wie auch immer gearteten - Umzugskostenpauschale ist einem Mehrheitsbeschluss nach § 23 I WEG nicht zugänglich.

Auch der Grundsatz des Vertrauensschutzes steht einer Nichtigkeit des Mehrheitsbeschlusses nicht entgegen. Er kann von den Antragstellern ohne zeitliche Befristung geltend gemacht werden. Es handelt sich insoweit um einen in der Vergangenheit noch nicht abgeschlossenen Sachverhalt, der weiterhin Rechtswirkungen zeitigt.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Beschlusskompentenz umzugskosten Eigentümergemeinschaft Rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Vereinbarung