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Ein den Wohnungseigentümern dienender Gemeinschaftsweg muss für alle Eigentümer zugänglich sein
AG Bottrop, AZ: 20 C 49/11, 15.03.2012
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Die Erschwerung der Benutzung eines in der Teilungserklärung als Gemeinschaftsweg ausgewiesenen Weges durch Anbringung eines verschlossenen Tores ist nicht zulässig, §§ 14 Nr. 1, 22 WEG.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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