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Zur Zulässigkeit einer automatischen jährlichen Pachtzinserhöhung
AG Bottrop, AZ: 11 C 670/10, 15.03.2012
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Der Pächter hat keinen Anspruch auf Erstattung jährlich erhöhter Pachtzinsen, wenn der Aktuelle Pachtzins die Ortsüblichkeit noch nicht einmal erreicht hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Pachtzins Pacht Erhöhung Anspruch Differenz ortsüblichen Rückzahlung § 812 BGB FRank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop ungerechtfertigte Bereicherung