Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

WEG-Verwalter haftet der Wohnungseigentümergemeinschaft für Verlust bei risikobehafteter Geldanlagen; §§ 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 WEG
OLG Celle, AZ: 4 W 7/04, 14.04.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Bei der Anwendung der ihr nach dem Verwaltervertrag obliegenden Sorgfalt eines gewissenhaften durchschnittlichen Verwalters hätte dieser ein bestehendes Verlustrisiko einer Primäranlage erkennen können und müssen.

Gerade wenn der Verwalter nicht über besondere Kenntnisse in Bezug auf spezielle Anlagefonds verfügt, muss er mit besonderer Gründlichkeit die Werthaltigkeit der abgegebenen Renditegarantieerklärung auf ihre Tauglichkeit zur Gewährleistung der Anlagesicherheit prüfen.

Die Eigentümergemeinschaft trifft ein überwiegendes Mitverschulden, wenn sie selbst den entscheidenden Beitrag dafür gesetzt hat, den als Instandhaltungsrücklage angesammelten Kapitalbetrag abweichend von den Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung längerfristig und mit Verlustrisiken anzulegen, die sich erstmals bereits in der Arbitrage-Anlage von insgesamt 100.000 DM verwirklicht hatte.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Schadensersatz Schadenersatz Verwalter Wohnungsverwalter Risiko Anlage riskantes Rücklagen rechtsanwalt Frank DOhrmann Wertanlage Bottrop Totalverlust Geldanlage Rendite Risikogeschäfte Börsenhandel