Detailansicht Urteil
WEG-Verwalter haftet der Wohnungseigentümergemeinschaft für Verlust bei risikobehafteter Geldanlagen; §§ 27 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 4 WEG
OLG Celle, AZ: 4 W 7/04, 14.04.2004
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Haftung Schadensersatz Schadenersatz Verwalter Wohnungsverwalter Risiko Anlage riskantes Rücklagen rechtsanwalt Frank DOhrmann Wertanlage Bottrop Totalverlust Geldanlage Rendite Risikogeschäfte Börsenhandel
Ähnliche Urteile
- Nicht zertifizierter Verwalter kann seit dem 01.12.2020 nicht wiedergewählt werden / keine rückwirkende Änderung der Kostenverteilung zulässig
- WEG-Verwalter kann sein Amt jederzeit auch ohne Grund niederlegen
- Verwalterbestellung durch das Gericht per einstweiliger Verfügung trotz Vorlage nur eines Angebotes
- Verwalter darf WEG auch ohne Beschluss uneingeschränkt vertreten / Beschluss zur Auftragsvergabe eines "analogen" Angebots ist zu unbestimmt
- Wer haftet für einen fehlerhaften Wirtschaftsplan? / Zur Nebenintervention des streitverkündeten Verwalters in einem Anfechtungsverfahren
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Schimmel Teilungserklärung Verwalter Nutzungsentschädigung Abmahnung Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Organisationsbeschluss Wohnungseigentümer Telefonwerbung Treppenlift Beschluss Nachbarrecht Verkehrsunfall Jahresabrechnung Veränderung Einstimmigkeit Kurioses Beirat Abschleppen Wirtschaftsplan Tierhaltung Protokoll Verwaltungsbeirat Wurzeln Makler Anfechtungsklage Sondereigentum Garage Miete Gemeinschaftseigentum Kündigung Mietminderung Eigentümerversammlung Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!