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Keine Nutzungsentschädigung eines gewerblich genutzten Fahrzeugs bei Anmietung eines Ersatzfahrzeuges; § 249 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 241/06, 04.12.2007
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Eine Nutzungsausfallentschädigung kommt auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge in Betracht.

Steht nach Beschädigung eines gewerblich genutzten Kraftfahrzeugs dem Geschädigten aber ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zur Verfügung und werden ihm die Kosten für dessen Anmietung erstattet, so kann ihm eine Nutzungsentschädigung schon mangels eines fühlbaren wirtschaftlichen Nachteils nicht zugebilligt werden.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Verkehrsunfall rechtsanwalt frank dohrmann bottrop kfz pkw Schadensersatz schadenersatz Nutzungsausfall Nutzungsentschädigung