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Zeitliches Rauchverbot für Wohnungseigentümer ???, §§ 14 Nr. 1, 15 Abs. 3 WEG; 1004 BGB
AG München, AZ: 485 C 28018/13, 28.04.2014
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Ein Wohnungseigentümer kann nicht verlangen, dass überhaupt kein Rauch mehr aus der Wohnung oder von dem Balkon eines Miteigentümers dringt. Dass in einem gewissen Umfang Geruchsimmissionen durch die Gewohnheiten eines Miteigentümers hervorgerufen werden, ist unvermeidbar.

Es kann jedoch ein Anspruch dahingehend bestehen, dass der rauchende Miteigentümer dafür sorgt, dass zu bestimmten Zeiten kein Zigarettenrauch aus seiner Wohnung in die Wohnung eines anderen Wohnungseigentümers dringt, so dass dieser zu den vorgegebenen Zeiten lüften kann.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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