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Nichtigkeit von WEG-Beschlüssen wegen fehlender Beschlusskompetenz der Gemeinschaft
AG Bottrop, AZ: 20 C 31/08, 30.10.2008
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Die WEG-Gemeinschaft kann nicht beschließen, dass der Verwalter von dem Führen eines Beschlussbuches entbunden wird. Ein solcher Beschlus ist wegen Verstosses gegen § 24 VIII WEG nichtig.

Wird in einem Beschluss eine allgemeine Bestimmung über die Fälligkeit von Beitragsforderungen getroffen, die über den zeitlichen Geltungsbereich des für das jeweilige Kalenderjahr beschlossenen Wirtschaftsplans hinausgeht, fehlt den Eigentümern die Beschlusskompetenz (vgl. nur BGH NJW 2003, 279 - 294; OLG Hamm ZMR 1995, 498).
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
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