Detailansicht Urteil
Bei formunwirksamen Schenkungsvertrag muss der beschenkte nur die Leistungsbewirkung beweisen;§§ 812, 518 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: X ZR 150/11, 11.03.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Schenkung formunwirksamkeit rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Beschenkter Rückforderung ohne Rechtsgrund Darlehn DaRLEHEN Leistungskondiktion Beweislast
Ähnliche Urteile
- Mieter kann bei Tod des Vermieters Mieten hinterlegen, wenn kein Erbschein durch den Erben vorgelegt wird
- Gemeinschaft darf über das Wie der Anbringung einer Wallbox durch Beschluss entscheiden; § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG
- Teilungserklärung kann Beschlussfassung zur baulichen Veränderung nach § 20 Abs. 2 WEG abbedingen
- Anspruch aus § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 WEG auf Anbringung einer Wallbox betrifft nur das Ob, nicht das Wie
- Eigentümergemeinschaft hat ein Ermessen, ob etwaige Schäden am Gemeinschaftseigentum näher untersucht werden; §§ 18, 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Wohnungseigentümer Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Gegenabmahnung Tierhaltung Teilungserklärung Kündigung Telefonwerbung Protokoll Gemeinschaftseigentum Treppenlift Jahresabrechnung Anfechtungsklage Mietminderung Nachbarrecht Eigenbedarfskündigung Schimmel Beschluss Abschleppen Verwaltungsbeirat Arzthaftung Veränderung Abmahnung Wirtschaftsplan Miete Einstimmigkeit Garage Eigentümerversammlung Verwalter Kurioses Sondereigentum Beirat Makler Wurzeln
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!