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Kleiderordnung im Hotel ist kein Reisemangel; §§ 651 d Abs. 1, 638 Abs. 4, 346 Abs. 1 BGB
AG München, AZ: 223 C 5318/10, 16.06.2010
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Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Bekleidung Reisender Tourismus Touristen Pauschlareise 4-sterne-Hotel Speisesaal Beeinträchtigung Mangel kurioses
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