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Haftpflichtversicherung kann nach Verkehrsunfall bei fiktiver Abrechnung auf Gutachtenbasis auch noch im Prozess auf günstigere Alternativwerkstatt verweisen; §§ 7 Abs. 1, 17 Abs. 1 StVG, 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG
BGH Karlsruhe, AZ: VI ZR 313/13, 15.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Unfall verkehrsrecht verkehrsunfall Gutachten Sachverständiger Schaden rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop fiktive Abrechnung eigenreparatur verweis günstigere Werkstatt freie
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