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Bei Änderung des Kostenverteilerschlüssels muss § 6 Abs. 4 S. 2 Nr. 3 der HeizkostenVO beachtet werden; §§ 16 Abs. 3, 46 WEG
LG Berlin I, AZ: 55 S 127/12, 03.12.2013
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Kommentar von RA Frank Dohrmann, Bottrop:
Endlich mal wieder eine Entscheidung, die klar und unmissverständlich das geltende WEG anwendet und dabei auch noch zu einem richtigen Ergebnis gelangt.
Verbundene Urteile
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AG Bremen, AZ: 29 C 88/13, 13.12.2013
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OLG München, AZ: 32 Wx 32/12, 06.09.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Heizkostenverordnung Rechtsanwalt frank Dohrmann Bestimmtheit objektive Auslegung Beschlüssen Rechtsnachfolger Sonderrechtsnachfolger Änderung Wohnungseigentümergemeinschaft Anfechtungsklage Eigentümerversammlung
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