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Vermieter haftet für Kaution
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 304/10, 01.06.2011
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Der Erwerber einer Immobilie, welcher Wohnraum vermietet ,haftet gegenüber dem Mieter zur Rückerstattung der Kaution, auch wenn er sie vom Voreigentümer nicht erhalten hat. Dazu gilt nicht zu berücksichtigen, ob die von der Mietrechtsreform 2001 erfolgten Eigentümerübergängen weitergegeben worden sind. Es gilt hier den Mieter zu beschützen, da dieser keinen Einfluss auf die Veräußerung oder Versteigerung des Objekts hat.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kaution Vermieter Mieter Erwerber Immobilie Wohnraum haftet Haftung Rückerstattung Voreigentümer übergeben Übergabe erhalten § 566a BGB Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop 229 § Art EGBGB Vorvermieter Veräußerung Grundstück