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Eigenbedarf muss nur bis zum Kündigungszeitpunkt vorliegen; §§ 123, 280 ff, 823 BGB
AG Hamburg-Blankenese, AZ: 531 C 351/12, 04.09.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Eigenbedarfskündigung Mieter vermieter Mietvertrag Änderung Kündigungszeitpunkt Rechtsanwalt frank DOhrmann vorgetäuschter Schadensersatz Schadenersatz Umzugskosten Prozesskosten arglistige Täuschung Voraussetzungen
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