Detailansicht Urteil
Generelle Redebeschränkung auf Eigentümerversammlung nicht zulässig; § 24 WEG
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-09 S 6/13, 05.06.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Organisationsbeschluss Rederecht Wohnungseigentümergemeinschaft wohnungsEigentümerversammlung Rechstanwalt frank dohrmann bottrop Versammlungsleiter versammlungsleitung Verwalter Begrenzung Beschränkung Beitragen Äusserung Äußerung Meinungsäußerung meinungsäusserung Meinungsfreiheit
Ähnliche Urteile
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
- Modernisierende Instandsetzung oder bauliche Veränderung bei Austausch einer Ölheizung gegen eine Gasheizung?
- Zur verspäteten Zustellung einer Anfechtungsklage bei falscher Adressangabe des Verwalters; § 167 ZPO
- kein direkter Anspruch auf Nachbesserung einer Jahresabrechnung; §§ 28, 44 WEG
- Nur die Wohnungseigentümergemeinschaft kann Unterlassung einer Einberufung einer Versammlung geltend machen / Der Streitwert entspricht der Hälfte der möglichen Beschlussanfechtungsklage; §§ 49 GKG; 24 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Mietminderung Abschleppen Beirat Anfechtungsklage Veränderung Eigenbedarfskündigung Makler Organisationsbeschluss Jahresabrechnung Kündigung Nachbarrecht Treppenlift Teilungserklärung Wurzeln Verwalter Sondereigentum Eigentümerversammlung Garage Verkehrsunfall Abmahnung Einstimmigkeit Nutzungsentschädigung Beschluss Telefonwerbung Protokoll Wirtschaftsplan Verwaltungsbeirat Tierhaltung Kurioses Schimmel Miete Gegenabmahnung Arzthaftung Gemeinschaftseigentum Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!