Detailansicht Urteil
Mieter haftet für Kratzspuren seines mietvertraglich erlaubten Hundes im Parkett; §§ 535, 538, 280 BGB
LG Koblenz, AZ: 6 S 45/14, 06.05.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Hamburg, AZ: 316 S 14/09, 15.12.2009
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Parkett Holzfußboden Vermieter Hundehaltung Schaden Schadensersatz Schadenersatz Vorsichtsmaßnahmen Schutzmaßnahmen Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Krallen Kratzspuren hunde Tiere Haustiere Katzen hausschuhe
Ähnliche Urteile
- Verdunkeltes Kellerfenster ist kein Grund zur Mietminderung; §§ 535, 536 BGB
- Beweissicherungsverfahren auch bei unstreitiger Verursachung zulässig, wenn der Beseitigungsaufwand ungeklärt ist; §§ 485 ff ZPO
- Vermieter kann im Vollstreckungsverfahren nach § 887 ZPO nicht die fehlende Mitwirkungspflicht des Mieters zur Mängelbeseitigung beanstanden
- Vermieter muss Verschlechterung der Wohnung bei Auszug darlegen und beweisen / Mieter haftet nicht für Kosten der Wohnungsabnahme
- Zu geringe Mietfläche: Mieter kann auch bei weniger als 10% der vereinbarten Fläche Miete mindern
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwalter Eigentümerversammlung Verkehrsunfall Teilungserklärung Wohnungseigentümer Nachbarrecht Beschluss Treppenlift Abmahnung Kündigung Arzthaftung Telefonwerbung Makler Tierhaltung Verwaltungsbeirat Anfechtungsklage Abschleppen Miete Sondereigentum Jahresabrechnung Schimmel Protokoll Wirtschaftsplan Kurioses Wurzeln Veränderung Gegenabmahnung Einstimmigkeit Beirat Organisationsbeschluss Mietminderung Garage Nutzungsentschädigung Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!