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Satellitenanlage als bauliche Veränderung gegenüber vorhandenem Kabelanschluss/ Korrektur der Jahresabrechnung muss im Versammlungsprotokoll aufgenommen werden; §§ 21, 22 Abs. 3 WEG
AG Zossen, AZ: 75 C 2/13, 17.12.2013
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BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 48/13, 24.01.2014
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LG Stade, AZ: 9 T 299/04, 22.12.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anfechtungsfrist 46 WEG unverzüglich Jahresabrechnung Korrektur Entlastung Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Eigentümerversammlung Anfechtungsklage KLagefrist bauliche Veränderung Zustimmung Wohnungseigentümer
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