Detailansicht Urteil
allgemeine Ladenöffnungszeiten in Wohnungseigentümergemeinschaft
AG Bottrop, AZ: 20 C 16/12, 26.07.2012
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnungseigentümergemeinschaft Wohnungseigentümer Sonnenstudio Ladenlokal Lärmemissionen Teileigentum Wohnzwecken außerhalb allgemeinen Ladenöffnungszeiten Vollstreckungsabwehrklage Unterlassung § 767 ZPO beachten Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Gladbeck Dorsten
Ähnliche Urteile
- Keine baulichen Veränderungen trotz belibeiger Nutzung einer Sondernutzungsfläche / Nichtige Beschlussgebote sind als zulässige Aufforderung umzudeuten
- Unzulässige Zuweisung von Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum nicht in Kostentragungspflicht umdeutbar; § 3, 5, 16 WEG; 140 BGB
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Eigentümerversammlung Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Treppenlift Veränderung Tierhaltung Kündigung Wohnungseigentümer Miete Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Verkehrsunfall Gemeinschaftseigentum Makler Wurzeln Verwalter Sondereigentum Beirat Gegenabmahnung Einstimmigkeit Teilungserklärung Nachbarrecht Protokoll Telefonwerbung Abschleppen Schimmel Garage Arzthaftung Kurioses Abmahnung Nutzungsentschädigung Organisationsbeschluss Mietminderung Jahresabrechnung Beschluss
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!