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Umlegung von Kosten nur auf die vermieteten Wohnungen ist unzulässig; § 16 Abs. 3 WEG
AG Heilbad Heiligenstadt, AZ: 3 C 331/13, 20.12.2013
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1. Ein Beschluss, der Gegenstand der Beschlussfassung bei der Einberufung nicht bezeichnet, ist ungültig, wenn eine Vorbefassung nicht möglich war.

2. Die Umlegung der laufenden Kosten für eine Legionellenprüfung nur auf die vermietenden Eigentümer ist nicht sachgerecht. Ein dahingehender Beschluss ist ungültig.
Der Beschluss, einzelne Kosten der Verwaltung nur auf die Eigentümer umzulegen, die ihre WOhnung vermietet haben, dürfte mangels Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft sogar nichtig sein.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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