Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Wohnungseigentümer dürfen Hausgeldzahlungen auf ein offenes Treuhandkonto des Verwalters verweigern
AG Hamburg-Mitte, AZ: 10 C 24/14, 25.07.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Wohnungseigentümer dürfen die Zahlung auf ein zugunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft durch den Verwalter eingerichtetes offenes Treuhandkonto verweigern.

Wegen der Pflicht zur Vermögenssonderung und infolge der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft sind die Wohnungseigentümer aber jedenfalls dann nicht (mehr) verpflichtet, eine Zahlung auf ein nicht unmittelbar der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehendes Konto zu erbringen, wenn die Zahlungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft durch das Ausbleiben der Zahlungen nicht gefährdet ist.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohngeld Hausgeld rechtsanwalt Frank Dohrmann bottrop Konto offenes Treuhandkonto Anderkonto teilrechtsfähigkeit Verzug Zahlung Überweisung überweisen