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Werkunternehmer (hier: Webdesigner Euroweb) darf zur Begründung seines Anspruches aus § 649 S. 2 BGB eine Durchschnittskalkulation vornehmen
OLG Düsseldorf, AZ: I-5 U 135/12, 05.12.2013
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Kommentar von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop:
Auch wenn der Internetanbieter Euroweb diesen Erfolg gefeiert haben dürfte, ist die Rechtslage für die mit einer angeblich kostenkosen Homepage geköderten "Referenzkunden" nicht aussichtslos. Der Senat hat in seiner mittlerweile vom BGH bestätigten Entscheidung dargelegt, dass der Kunde künftig von seinem Informationsrecht noch ausgiebiger Gebrauch machen muss. Leider waren vorliegend die Umstände des Zustandekommens des Vertrages nicht streitgegenständlich.
Verbundene Urteile
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LG Essen, AZ: 43 O 44/14, 24.03.2014
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OLG Düsseldorf, AZ: I-5 U 36/12, 27.09.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kündigung ersparte Aufwendungen Werkvertrag Kosten Internetsystemvertrag Webseite Homepage
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