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Mieter braucht nur zweimal am Tag lüften; §§ 535, 536 BGB
LG Bonn, AZ: 6 S 69/12, 13.09.2012
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LG Gießen, AZ: 1 S 199/13, 02.04.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Vermieter Mangel Schimmel Feuchtigkeit rechtsanwalt Frank DOhrmann mietminderung Mängelbeseitigung Mangelbeseitigung Mietvertrag Mietrecht Lüftungsverhalten Heizverhalten heizen lüften
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