Detailansicht Urteil
Hausverwalter kann als Stellvertreter des Vermieters Mieterhöhung begehren; §§ 164, 558a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 282/13, 02.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 231/13, 02.04.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 203/13, 19.03.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: 558 a Mieterhöhungsverlangen Stellvertreter Stellvertretung Hausverwalter Mieter Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
- Erhöhung der Miete vor Mietbeginn: Verstoß gegen §§ 556d, 556g, 557f BGB ???
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Abmahnung Garage Veränderung Verwalter Beirat Telefonwerbung Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Makler Wohnungseigentümer Kurioses Treppenlift Jahresabrechnung Verkehrsunfall Organisationsbeschluss Kündigung Eigenbedarfskündigung Gegenabmahnung Anfechtungsklage Miete Beschluss Arzthaftung Eigentümerversammlung Wurzeln Nachbarrecht Schimmel Einstimmigkeit Gemeinschaftseigentum Abschleppen Protokoll Wirtschaftsplan Sondereigentum Tierhaltung Mietminderung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!