Detailansicht Urteil
Hausverwalter kann als Stellvertreter des Vermieters Mieterhöhung begehren; §§ 164, 558a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 282/13, 02.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 231/13, 02.04.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 203/13, 19.03.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: 558 a Mieterhöhungsverlangen Stellvertreter Stellvertretung Hausverwalter Mieter Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Erforderlichkeit der Kostenaufstellung nach einzelnen Gewerken bei mehreren Modernisierungsarbeiten
- Klärung einer Mieterhöhung im Beweissicherungsverfahren unzulässig; §§ 558a BGB, 485 ff ZPO
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beschluss Wurzeln Nutzungsentschädigung Verkehrsunfall Miete Veränderung Anfechtungsklage Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Abschleppen Schimmel Organisationsbeschluss Wirtschaftsplan Mietminderung Garage Verwalter Treppenlift Nachbarrecht Gegenabmahnung Eigenbedarfskündigung Kurioses Beirat Einstimmigkeit Makler Verwaltungsbeirat Tierhaltung Protokoll Eigentümerversammlung Sondereigentum Telefonwerbung Kündigung Abmahnung Teilungserklärung Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!