Detailansicht Urteil
Hausverwalter kann als Stellvertreter des Vermieters Mieterhöhung begehren; §§ 164, 558a BGB
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 282/13, 02.04.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 231/13, 02.04.2014
-
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 203/13, 19.03.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: 558 a Mieterhöhungsverlangen Stellvertreter Stellvertretung Hausverwalter Mieter Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Zur fristgerechten Mieterhöhungsklage bei fehlender beglaubigter Abschrift; §§ 558b Abs. 2 S.3 BGB; 189 ZPO
- Erneute Mieterhöhungsklage nach zwischenzeitlicher Klagerücknahme; § 558f BGB???
- Offensichtlich fehlerhafter Mietspiegel nicht anwendbar; §§ 558, 558c, 558d BGB
- Erhöhung der Miete vor Mietbeginn: Verstoß gegen §§ 556d, 556g, 557f BGB ???
- Die Richtigkeit des Mieterhöhungsverlangen ist keine Frage der formellen Wirksamkeit; § 558a Abs. 1 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Jahresabrechnung Garage Veränderung Eigentümerversammlung Abmahnung Protokoll Beschluss Schimmel Mietminderung Gemeinschaftseigentum Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Kurioses Verwalter Verwaltungsbeirat Treppenlift Verkehrsunfall Nutzungsentschädigung Abschleppen Makler Arzthaftung Teilungserklärung Beirat Miete Anfechtungsklage Organisationsbeschluss Einstimmigkeit Wurzeln Nachbarrecht Kündigung Tierhaltung Sondereigentum Telefonwerbung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!