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Zur ordnungsgemäßen Ankündigung von Beschlussfassungen in der Eigentümerversammlung; § 23 WEG
LG Hamburg, AZ: 318 S 20/13, 09.10.2013
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Bereitet ein in der Versammlung tatsächlich gefasster Beschluss eine sachgerechte Beschlussfassung über die Heizungssanierung weiter vor, ist er damit von der angekündigten Beschlussfassung über die Erneuerung der Heizungsanlage mit umfasst.

Wenn nach dem Inhalt der Einladung damit zu rechnen gewesen ist, dass bereits eine konkrete Erneuerung der Heizungsanlage beschlossen wird, mussten die eingeladenen Wohnungseigentümer gleichsam erst recht damit rechnen, dass die Beschlussfassung sich nur auf die Vorbereitung einer endgültigen Beschlussfassung erstreckt.

Dies gilt erst recht, wenn in der Einladung darauf hingewiesen wird, dass die bereits von der Verwaltung eingeholten Angebote noch versandt werden, und zwar nach der Einladung und rechtzeitig vor der Versammlung. Damit lag es für die eingeladenen Wohnungseigentümer nahe, dass sich aus diesen, bei der Einladung noch unbekannten Angeboten Fragen ergeben, die zu einer modifizierten Beschlussfassung über die Heizungserneuerung führen könnten.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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