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Baulärm und Baustaub rechtfertigt Mietminderung; §§ 536, 536b BGB
LG Hamburg, AZ: 334 S 20/14, 25.11.2014
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OLG Karlsruhe, AZ: 10 U 21/12, 06.06.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 152/12, 28.11.2012
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mangel MIeter Vermieter Baulärm Baudreck Rechtsanwalt Frank DOhrmann Baustaub baustelle Vorhersehen Mietvertrag Beginn zu Mietminderung Beeinträchtigung
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