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Zur Haftung der Wohnungseigentümer bei unterlassenen Instandsetzungsmassnahmen, §§ 21 Abs. 4, Abs. 5 Nr. 2 WEG; 280 BGB
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 9/14, 17.10.2014
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Keywords: Eigentümerbeschluss INstandhaltung Mangel Mängel Feuchtigkeitsschaden Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
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