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Einmaliges Baumfällen als Kosten der Instandsetzung gem. §§ 2 Nr. 10 BetriebskostenVO, 556 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 16/14, 28.01.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gartenarbeiten umlegbare Kosten Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung mieter Vermieter Mietvertrag erforderlichkeit Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Baumfällen Bäume beschneiden Gärtner kurioses
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