Detailansicht Urteil
Einmaliges Baumfällen als Kosten der Instandsetzung gem. §§ 2 Nr. 10 BetriebskostenVO, 556 BGB
AG Bottrop, AZ: 8 C 16/14, 28.01.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Gartenarbeiten umlegbare Kosten Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung mieter Vermieter Mietvertrag erforderlichkeit Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Baumfällen Bäume beschneiden Gärtner kurioses
Ähnliche Urteile
- Belegeinsicht verweigert: Mieter kann Betriebskostennachzahlung verweigern; §§ 259, 556 BGB
- Belege der Betriebskostenabrechnung sind beim Vermieter einzusehen; § 535 Abs. 2 BGB
- Pauschale oder Betriebskostenvorauszahlung? - Unklarheit geht zu Lasten des Vermieters; §§ 305c, 556 BGB
- Bei fehlender Angabe der zu zahlenden Betriebskosten gilt die Betriebskostenverordnung auch ohne Nennung als vereinbart; §§ 556 abs. 1 und 2 BGB
- Zur Vereinbarng der Betriebskosten genügt Verweis auf die Betriebskostenverordnung; §§ 535, 556 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Sondereigentum Tierhaltung Verkehrsunfall Protokoll Miete Wirtschaftsplan Eigenbedarfskündigung Beirat Kurioses Gegenabmahnung Abschleppen Einstimmigkeit Wohnungseigentümer Kündigung Verwalter Anfechtungsklage Garage Mietminderung Veränderung Jahresabrechnung Beschluss Organisationsbeschluss Schimmel Nachbarrecht Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Telefonwerbung Abmahnung Verwaltungsbeirat Makler Teilungserklärung Wurzeln Treppenlift Gemeinschaftseigentum
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!