Detailansicht Urteil
Der auf notwendige Instandsetzungen entfallende Kostenanteil darf bei Modernisierungsmaßnahmen nicht auf Mieter umgelegt werden;§§ 554 Abs. 2, BGB; 559 Abs. 1 BGB a.F.
BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 88/13, 17.12.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Modernisierung Mieterhöhung Kosten Mieter Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop
Ähnliche Urteile
- Mieter muss Einbau von Funkmessgeräten dulden; §§ 4 HeizKVO; 280 BGB
- Schadensersatzfplicht des Mieters bei überdurchschnittlich vielen Dübellöchern und auffallende Latexfarben in der Wohnung
- Mangeldebseitigungsanspruch des Mieters kann nicht verjähren/ Vermieter darf Bodenbelag nicht verändern; § 535 Abs. 1 BGB
- Verweigerter Besichtigungstermin des Mieters zwecks Modernisierung kann fristlose Kündigung rechtfertigen; §§ 543, 546 Abs. 1, 573 BGB
- Mieter muss Anbringung von Rauchwarnmeldern dulden; § 555b Nr. 4, 5 BGB
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Gegenabmahnung Abmahnung Nutzungsentschädigung Treppenlift Veränderung Abschleppen Wohnungseigentümer Beirat Garage Beschluss Jahresabrechnung Arzthaftung Kündigung Mietminderung Anfechtungsklage Telefonwerbung Verkehrsunfall Eigentümerversammlung Nachbarrecht Verwaltungsbeirat Makler Eigenbedarfskündigung Teilungserklärung Organisationsbeschluss Schimmel Sondereigentum Wurzeln Kurioses Verwalter Gemeinschaftseigentum Tierhaltung Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Protokoll Miete
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
Stefan SpecksRechtsanwalt
Düsseldorf
Liubov Zelinskij-ZunikRechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
