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Nur bestimmungsgemäß nutzbare Terrasse darf in die Wohnflächenberechnung einbezogen werden; §§ 536 BGB, 2 Abs. 2 Nr. 2 WoFlV
LG Landau i. d. Pfalz, AZ: 1 S 67/14, 21.10.2014
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 295/03, 24.03.2004
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Wohnflächenverordnung qm quadratmeter Terrasse berechnung flächenberechnung miete abweichung 10 % grenze schwelle grundfläche Wohnraum rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop
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