Detailansicht Urteil
Kameraüberwachung öffentlichen Raums nur bei begründetem Verdacht einer Straftat; §§ 823, 1004 BGB
AG Aachen, AZ: 10 C 386/03, 11.11.2003
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
AG Frankfurt am Main, AZ: 33 C 3407/14, 14.01.2015
-
EuGH Luxemburg, AZ: C 212/13, 11.12.2014
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Kameraüberwachung Kamera Videoanlage Videoaufzeichnung beobachtung Überwachungskamera Vermieter Mieter Wohnung Mietvertrag Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop UNterlassungsanspruch Beseitigungsanspruch Beeinträchtigung Straße Bürgersteig Gehweg Fußgängerzone öffentlicher Verkehrsraum
Ähnliche Urteile
- Streitwert für Hausverbot eines Besuchers einer vermieteten Wohnung ist mit 3.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR anzusetzen; §§ 52 Abs. 2 GKG; 23 Abs. 3 S. 2 RVG
- Zu den Voraussetzungen der Bestellung eines Notanwaltes gem. § 78b ZPO
- Wann liegt ein ordnungsgemäßer Vermögensbericht vor?
- Privater Waffenhändler hat keinen Anspruch auf Videoüberwachung seines Grundstücks
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Kurioses Veränderung Wohnungseigentümer Verwalter Nachbarrecht Jahresabrechnung Verwaltungsbeirat Wirtschaftsplan Garage Abmahnung Protokoll Beirat Eigenbedarfskündigung Mietminderung Einstimmigkeit Gegenabmahnung Kündigung Treppenlift Beschluss Makler Anfechtungsklage Verkehrsunfall Arzthaftung Wurzeln Gemeinschaftseigentum Eigentümerversammlung Miete Schimmel Organisationsbeschluss Sondereigentum Tierhaltung Abschleppen Teilungserklärung Telefonwerbung Nutzungsentschädigung
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!