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Keine Aufrechnung wegen Mietmangel gegenüber Heizkostenabrechnung; § 556 BGB
AG Bottrop, AZ: 11 C 451/14, 05.03.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietmangel Vermieter Heizkostenabrechnung Nebenkostenabrechnung Betriebskostenabrechnung Rechtsanwalt Frank DOhrmann bottrop
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- Wärmeverbrauch wurde nicht erfasst - Wie muss die WEG die Heizkosten abrechnen?; §§ 5 Abs. 2 Satz 1 HeizkostenV a.F.; 21 Abs. 4 WEG a.F.
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