Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Rechtsanwalt muss für seinen Mandanten den sichersten Weg gehen und darf nicht auf die Fachkompetenz der Gerichte vertrauen; §§ 675 Abs. 1, 280 Abs. 1 BGB; 12 Abs. 3 VVG a. F.
BGH Karlsruhe, AZ: IX ZR 74/08, 17.09.2009
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Ist für den Prozessbevollmächtigten offenkundig, dass das Gericht die tatsächlich erfolgte Einzahlung des Gerichtskostenvorschusses nicht beachtet und trotz unbedingt erhobener Klage von einem bloßen Prozesskostenhilfegesuch ausgeht, hat er dieses Missverständnis auszuräumen, um zwecks Einhaltung der Klagefrist die alsbaldige Zustellung der Klage sicherzustellen.

Der Rechtsanwalt ist im Rahmen seines Auftrags verpflichtet, seinen Mandanten vor voraussehbaren und vermeidbaren Nachteilen zu bewahren. Er hat deshalb, wenn verschiedene Maßnahmen in Betracht kommen, den relativ sichersten Weg zu gehen.

Der mit der Prozessführung betraute Rechtsanwalt ist mit Rücksicht auf das auch bei Richtern nur unvollkommene menschliche Erkenntnisvermögen und die niemals auszuschließende Möglichkeit eines Irrtums verpflichtet, nach Kräften dem Aufkommen von Irrtümern und Versehen des Gerichts entgegenzuwirken.

Es kann offen bleiben, ob die Entscheidung des Berufungsgerichts im Vorprozess, die Klage wegen Verfristung abzuweisen, richtig war. Auch wenn darin ein weiterer gerichtlicher Fehler liegen sollte, würde dies den Zurechnungszusammenhang zwischen der Pflichtverletzung des Beklagten und einem Schaden seines Mandanten nicht beseitigen. Denn bei pflichtgemäßem Verhalten des Beklagten wäre die Klage zu einem Zeitpunkt zugestellt worden, der Zweifel an der Einhaltung der Frist des § 12 Abs. 3 VVG a. F. nicht hätte aufkommen lassen.

Die Schwierigkeiten bei der Beurteilung der Voraussetzungen des § 270 Abs. 3 ZPO a. F. wären dann vermieden worden. Eine etwaige Fehlbeurteilung dieser Voraussetzungen durch das Gericht hat unter den gegebenen Umständen kein so großes Gewicht, dass der innere Zusammenhang zwischen der anwaltlichen Pflichtverletzung und dem Schaden entfiele.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Anwaltshaftung Fehlberatung Anwaltsregress Anwaltsregreß rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Schadensersatz Schadenersatz Mandant Falschberatung Dienstvertrag Mandatsverhältnis