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Weiße Fliesen sind nicht hochwertig und begründen keine Mieterhöhung; § 558d BGB
AG Berlin-Schöneberg, AZ: 103 C 238/13, 12.03.2014
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Weiße Fliesen sind nicht hochwertig, wenn sie keine Verzierungen aufweisen.

Ein Fassadenanstrich begründet noch nicht das wohnwerterhöhende Merkmal "guter Instandhaltungszustand".
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Mietspiegel Ausstattungsmerkmale Mieterhöhung Mieter vermieter Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop