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Zurücklassen von Sperrmüll im Keller steht der Rückgabe der Mietsache nicht entgegen; §§ 535, 546 BGB
KG Berlin, AZ: 8 U 212/14, 13.04.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: gewerbeliches Mietrecht Mietvertrag Gewerbemietvertrag Räumung Herausgabe Fristlose Kündigung Vermieter Mieter Herausgabeanspruch Schadensersatzanspruch Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Dachboden Wohnung Ladenlokal Abfall Abfälle Unrat Müll
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