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Streitwert im wettbewerbsrechtlichen Verfügungsverfahren
OLG Hamm, AZ: I-4 W 78/08, 16.09.2008
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Das Vortäuschen einer privaten Verkauftätigkeit trotz gewerblicher Tätigkeit stellt einen besonders schweren Wettbewerbsverstoss dar. Wegen der großen Nachahmungsgefahr zu Lasten des Verbraucherschutzes kommt ein Streitwert von unter 15.000,00 € auch in einem einstweiligen Verfügungsverfahren nicht Betracht.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
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