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Zur Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung/ Zur Geschäftsführung ohne Auftrag bei einer verwalterlosen Wohnungseigentümergemeinschaft
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 2/15, 02.06.2015
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: verwalterlose wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsanwalt frank Dohrmann Ersetzungsbeschluss Bottrop ERsatzvornahme Kostenerstattung
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- Verzug der Hausgeldzahlungen tritt bei kalendermäßiger Bestimmung ohne Mahnung ein; §§ 28 WEG; 286 BGB
- Rückwirkend beschlossene Sonderumlage ist nichtig/ Jahresabrechnung darf Sonderumlage nicht als neue Zahlungsverpflichtung ausweisen.
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Eine Verwalter ist zwar nicht zwingend erforderlich, wenn die Eigentümer sich einig sind und die "Verwaltung" ohne Wahl eines Verwalters selber in die Hand nehmen. Sobald sich ein Eigentümer aber weigert, mitzuwirken, müssen die übrigen Eigentümer alles unternehmen, um eine Verwalterbestellung zu bewirken, notfalls auch über den Klageweg.
Im Falle einer Stimmengleichheit lässt sich in der Regel kein Verwalter durchsetzen. In dem Falle müsste zur Freude der Richter ein Antrag beim zuständigen Gericht auf Erstellung eines Wirtschaftsplanes und einer Jahresabrechnung gem. § 21 Abs. 8 WEG durchgesetzt werden.