Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer darf sich von Rechtsanwalt auf der Eigentümerversammlung vertreten lassen; § 23 WEG
AG Rosenheim, AZ: 12 C 322/14, 09.09.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 108/09, 24.03.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Kostenqoute kurioses Vertreter vertretung
Ähnliche Urteile
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Nutzungsentschädigung Schimmel Teilungserklärung Abschleppen Anfechtungsklage Miete Wurzeln Kurioses Veränderung Eigentümerversammlung Organisationsbeschluss Beschluss Abmahnung Einstimmigkeit Wirtschaftsplan Protokoll Jahresabrechnung Tierhaltung Nachbarrecht Kündigung Telefonwerbung Sondereigentum Beirat Garage Verwaltungsbeirat Mietminderung Wohnungseigentümer Verwalter Gegenabmahnung Verkehrsunfall Treppenlift Makler Eigenbedarfskündigung Gemeinschaftseigentum Arzthaftung
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Offensichtlich hat das Amtsgericht trotz vollumfänglicher Klagestattgabe die vorgetragenen Anfechtungsgründe des Klägers "bestraft". Das mag einer alternativen Klagehäufung noch nachvollziehbar sein (vgl. BGH, I ZR 108/09), nicht aber bei rechtlichen Ausführungen, die unterschiedliche Verstöße rügen, von denen nur einer durchgreift.