Detailansicht Urteil
Wohnungseigentümer darf sich von Rechtsanwalt auf der Eigentümerversammlung vertreten lassen; § 23 WEG
AG Rosenheim, AZ: 12 C 322/14, 09.09.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
BGH Karlsruhe, AZ: I ZR 108/09, 24.03.2011
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage Kostenqoute kurioses Vertreter vertretung
Ähnliche Urteile
- Zur Instandsetzung trotz fehlender Notwendigkeit - Zur Durchsetzung notwendiger Instandsetzungsarbeiten
- Zur rückwirkenden Verwalterbestellung / Bestellung der Verwaltung durch das Gericht beginnt mit der Verkündung, nicht mit der Rechtskraft des Urteils
- Hausgelder müssen bis zur rechtskräftigen Aufhebung des Beschlusses bezahlt werden.
- Verwalter muss Online-Teilnahme an Eigentümerversammlung trotz Beschlusses gem.§ 23 Abs. 1 S. 2 WEG nicht von sich aus anbieten
- Erhöhung der Erhaltungsrücklage durch Sonderumlage auch ohne Kostenvoranschläge möglich; § 19 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Beirat Verwalter Nachbarrecht Jahresabrechnung Nutzungsentschädigung Schimmel Verwaltungsbeirat Einstimmigkeit Kurioses Eigentümerversammlung Anfechtungsklage Verkehrsunfall Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Telefonwerbung Arzthaftung Mietminderung Wirtschaftsplan Garage Treppenlift Protokoll Eigenbedarfskündigung Kündigung Beschluss Tierhaltung Gegenabmahnung Abschleppen Veränderung Organisationsbeschluss Makler Sondereigentum Miete Wurzeln Abmahnung Wohnungseigentümer
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
Offensichtlich hat das Amtsgericht trotz vollumfänglicher Klagestattgabe die vorgetragenen Anfechtungsgründe des Klägers "bestraft". Das mag einer alternativen Klagehäufung noch nachvollziehbar sein (vgl. BGH, I ZR 108/09), nicht aber bei rechtlichen Ausführungen, die unterschiedliche Verstöße rügen, von denen nur einer durchgreift.