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Anfechtung eines Beschlusses hat keine aufschiebende Wirkung; §§ 23 Abs. 4 WEG, 91a ZPO
LG Frankfurt am Main, AZ: 2-13 S 88/15, 10.08.2015
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Keywords: Hausgelder Wohngelder Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage Säumnis Zahlungsklage Jahresabrechnung Wirtschaftsplan Erledigungserklärung
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