Detailansicht Urteil
Stromklau rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung; §§ 543 Abs. 1, 573 Abs. 2 BGB
LG Berlin I, AZ: 67 S 304/14, 21.10.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Diebstahl Strom anzapfen Mietvertrag Vermieter Rechtsanwalt frank bottrop Dohrmann ordnungsgemäße fristlose Kündigung Stromdiebstahl
Ähnliche Urteile
- Rückgabe der Wohnung aufgrund verbotener Eigenmacht des Vermieters kann durch fristlose oder ordentliche Kündigung des Vermieters verhindert werden; § 864 BGB
- Fristlose Kündigung, wenn Mieter Kostenvorschuss zur Mängelbeseitigung vollstreckt, die Mängel nicht beseitigt und weiter die Mieten kürzt, weil die Mängel nicht behoben sind?
- Fristlose Kündigung des Mietvertrages nach Drohung des Mieters mit dem Gebrauch einer Gaspistole
- Zur Feststellungsklage der Unwirksamkeit einer Kündung nach Erledigungserkärung des Vermieters aufgrund Zwangsräumung der Wohnung; § 256 Abs. 2 ZPO
- Einstweilige Verfügung nach § 940a Abs. 2 ZPO gegen Mitbewohner auf Räumung der Wohnung auch bei Einspruch des Mieters gegen ergangenes Versäumnisurteil
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Telefonwerbung Treppenlift Abmahnung Organisationsbeschluss Beirat Teilungserklärung Gemeinschaftseigentum Verkehrsunfall Mietminderung Verwaltungsbeirat Veränderung Schimmel Makler Abschleppen Wirtschaftsplan Nachbarrecht Eigentümerversammlung Sondereigentum Garage Anfechtungsklage Gegenabmahnung Nutzungsentschädigung Kurioses Beschluss Kündigung Miete Arzthaftung Eigenbedarfskündigung Tierhaltung Verwalter Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Jahresabrechnung Wurzeln Protokoll
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!