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Stromklau rechtfertigt nicht immer eine fristlose Kündigung; §§ 543 Abs. 1, 573 Abs. 2 BGB
LG Berlin I, AZ: 67 S 304/14, 21.10.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Diebstahl Strom anzapfen Mietvertrag Vermieter Rechtsanwalt frank bottrop Dohrmann ordnungsgemäße fristlose Kündigung Stromdiebstahl
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