Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

Verjährungsfalle beim großen Schadensersatzanspruch einer erworbenen Eigentumswohnung (Schrottimmobilie); §§ 204 Abs. 1 Nr. 3, 242 BGB; 688 Abs. 2 Nr. 2, 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO
BGH Karlsruhe, AZ: XI ZR 536/14, 23.06.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Nach § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO findet das Mahnverfahren nicht statt, wenn die Geltendmachung des Anspruchs von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängt.

Macht ein Geschädigter als Antragsteller "großen" Schadensersatz geltend, den er nur Zug um Zug gegen Herausgabe eines von ihm durch das schädigende Ereignis adäquat kausal erlangten Vorteils beanspruchen darf, ist die Geltendmachung des Anspruchs in diesem Sinne von einer Gegenleistung abhängig.

Die § 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO widerstreitende Geltendmachung des "großen" Schadensersatzes, der nur Zug um Zug gegen Herausgabe eines erlangten Vorteils zu gewähren ist, stellt, wenn der Antragsteller entgegen § 690 Abs. 1 Nr. 4 ZPO bewusst falsche Angaben macht, grundsätzlich einen Missbrauch des Mahnverfahrens dar, der es dem Antragsteller nach § 242 BGB verwehrt, sich auf die Hemmung der Verjährung durch Zustellung des Mahnbescheids zu berufen (Bestätigung von Senatsurteil vom 5. August 2014 - XI ZR 172/13, WM 2014, 1763 Rn. 11).
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Bank Aufklärungspflicht Mahnbescheid Mahnverfahren verjährungshemmung Treu und Glauben rechtsanwalt Frank Dohrmann BOttorp gefahr gefährlicher