Detailansicht Urteil
Zur unlauteren Telefonwerbung und zur Mitbewerberstellung; §§ 7, 8 UWG
OLG Hamm, AZ: I-4 U 97/15, 10.09.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Verbundene Urteile
-
LG Essen, AZ: 42 O 35/15, 10.06.2015
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Telefonwerbung Telefon Kaltaquise UWG § 7 Wettbewerbsverhältnis Rechtsmissbrauch Mitbewerber Aktivlegitimation mutmaßliches Einverständnis mutmaßliche Einwilligung UWG bestehende Geschäftsverbindung Freiberufler Gewerbetreibender Markt Dienstleistungen Abnehmerkreis konkret konkretes Gewerbetreibende Gewerbetreibender B2B Unternehmen Datenabgleich Datenüberprüfung Adressüberprüfung Überprüfung Datenbestand unzulässige unzulässig
Ähnliche Urteile
- Keine Einwilligung in Telefonanrufe durch Gebrauchtwagenvermittler bei Schaltung eines Zeitungsinserates
- Unterlassungsanspruch gegen Shopapotheke
- Wer darf den Begriff Architektenleistung werben?; §§ 3, 5 UWG; Art. 1 BayBauKaG
- Wann ist eine Werbung mit dem Wort "Architekt" irreführend; §§ 3, 5 UWG?
- Verbotene Werbeanrufe der Anwaltsplattform www.anwaltsportal24.eu
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Protokoll Eigenbedarfskündigung Makler Garage Nachbarrecht Telefonwerbung Anfechtungsklage Eigentümerversammlung Mietminderung Arzthaftung Beschluss Jahresabrechnung Abschleppen Wurzeln Kurioses Miete Treppenlift Nutzungsentschädigung Tierhaltung Gemeinschaftseigentum Abmahnung Organisationsbeschluss Verwaltungsbeirat Gegenabmahnung Veränderung Kündigung Wirtschaftsplan Verwalter Wohnungseigentümer Einstimmigkeit Teilungserklärung Beirat Verkehrsunfall Sondereigentum Schimmel
Social Networks
Unsere Autoren

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop

Rechtsanwalt
Düsseldorf

Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!