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Auf Verwaltungsbeirat kann nicht durch Beschluss verzichtet werden; § 29 WEG
AG Hannover, AZ: 480 C 12698/13, 21.03.2014
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Sieht die Teilungserklärung die Wahl eines Verwaltungsbeirats vorsieht, kann nicht mit Mehrheit beschlossen werden, dass kein Verwaltungsbeirat gewählt werden soll.

Haben die Eigentümer anstelle eines Beirates mehrere Wohnungseigentümer als Rechnungsprüfer bestellt, ist eine solche Bestellung zumindest bis zur nächsten Eigentümerversammlung wirksam.
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Wohnungseigentümerversammlung Anfechtungsklage beschlussanfechtung