Kostenlose Urteile und Gerichtsentscheidungen

Detailansicht Urteil

WEG-Verwalter schuldet keine ordnungsgemäße Abrechung; §§ 28 Abs. 3 WEG; 280 Abs. 1 BGB
LG Köln, AZ: 29 S 75/14, 18.12.2014
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
Der Verwalter ist verpflichtet, jährlich eine Jahresabrechnung zu erstellen. Er schuldet allerdings nicht die Vorlage einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung, die Falle einer Anfechtung der Beschlussfassung in jedem Fall Bestand hat.

Die erstmalige Erstellung und Vorlage einer Jahresabrechnung, die nicht den Maßstäben entspricht, die Rechtsprechung und Literatur an eine ordnungsgemäße Jahresabrechnung stellen, stellt daher grundsätzlich keine Pflichtverletzung des Verwalters dar.

Soweit ein Anfechtungsverfahren einer überarbeiteten Jahresabrechnung des Vorjahres veranlasst worden ist, muss der Verwalter die erstellte Jahresabrechnung einer kritischen Prüfung unterziehen und auf etwaige Fehler hin untersuchen.

Die Überprüfung der rechnerischen Schlüssigkeit der Jahresabrechnung ist Aufgabe des Verwaltungsbeirates.
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Frank Dohrmann Rechtsanwalt Bottrop Verwalter ordnungsgemäßen Abrechnung Jahresabrechnung Rechenschaft