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Abnahme eines Werkes kann nicht auf Eigentümerversammlung beschlossen werden; §§ 420, 640 Abs. 1 BGB; 10 Abs. 6 Satz 3, 21 Abs. 5 Nr. 2, 23 Abs. 1 WEG
AG München, AZ: 481 C 8691/15, 04.09.2015
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Keywords: Werkvertrag bauliche Massnahme Wohnungseigentümergemeinschaft Vergemeinschaftung Mangel Baumangel Baumängel Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Anfechtungsklage Beschlussanfechtung Individualanspruch
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