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Anspruch eines Gläubigers (Handwerker) auf Einsicht in die Grundbücher der Wohnungseigentümer; §§ 10 Abs. 8 WEG; 648 BGB; 12, 12c, 131 GBO; 45, 77, GBV
KG Berlin, AZ: 1 W 6/16, 21.01.2016
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Grundbuchakte Rechtsanwalt Bottrop Frank Dohrmann Schuldner Schulden Zwangsvollstreckung Zwangshypothek Grundbucheinsicht Zwangsversteigerung
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