Detailansicht Urteil
Zur Abgrenzung von WEG-Verfahren zum Zivilverfahren / Begründung von Sondereigentum bei fehlender Grundbuchabgrenzung; §§ 7 Abs. 2, 8, 43 WEG; 17a Abs. 5 GVG
BGH Karlsruhe, AZ: V ZR 118/94, 30.06.1995
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Zuständigkeit Gerichtsstand Gerichtsweg Wohnungseigentümer Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Rechtsanwalt frank Dohrmann Bottrop Grundbuch Begründung werdende Wohnungseigentümergemeinschaft Rechtsweg
Ähnliche Urteile
- Kläger haftet wegen Treuepflichten der Wohnungseigentümer für Zustellungsfehler des Gerichts; § 46 WEG
- WEG-Gericht ist bei Klagen unter Wohnungseigetümern nur bei wohnungseigentumsrechtlichen Bezug zuständig; §§ 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO; 43 Abs. 2 WEG
- Beleidigungen unter Wohnungseigentümern auf einer Versammlung immer WEG-Sache, außerhalb einer Versammlung immer allgemeine Zivilsache; § 43 WEG
- Zur Mehrvertretungsgebühr in einem WEG-Verfahren auf der Passivseite; Nr. 1008 VV RVG
- Zum Anspruch auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Entschädigung bei Änderung der Teilungserklärung; §§ 9a, 18 WEG; 256 ZPO
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Veränderung Gegenabmahnung Schimmel Miete Jahresabrechnung Beschluss Einstimmigkeit Verwaltungsbeirat Makler Teilungserklärung Nachbarrecht Wohnungseigentümer Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Nutzungsentschädigung Wurzeln Sondereigentum Gemeinschaftseigentum Organisationsbeschluss Telefonwerbung Verwalter Garage Tierhaltung Protokoll Kündigung Beirat Abmahnung Verkehrsunfall Arzthaftung Wirtschaftsplan Treppenlift Anfechtungsklage Kurioses Mietminderung Abschleppen
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!