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Glasbausteine sind Fenster, die im Gemeinschaftseigentum stehen; §§ 5, 21 WEG
LG Bamberg, AZ: 11 S 18/14, 17.03.2015
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LG Koblenz, AZ: 2 S 36/14, 03.07.2014
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Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Ermessen Ersetzung Gericht Rechtsanwalt Frank Dohrmann Gemeinschaftseigentum Sondereigentum Instandsetzung Instandhaltung Reinigung Bottrop ordnungsgemäße Verwaltung Wohnungseigentümergemeinschaft
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- Parken auf dem Gemeinschaftsgrundstück grds. nicht zulässig; §§ 14, 16 WEG; 1004 BGB
- Gestattung des Parkens auf dem Gemeinschaftsgrundstück kann jederzeit widerrufen werden
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