Detailansicht Urteil
Verwalter ist bei einstweiliger Verfügung gegen die Durchführung einer bevorstehenden Eigentümerversammlung nicht passivlegitimiert; §§ 24 Abs. 2, 4; 46 WEG
AG Kassel, AZ: 803 C 4964/15, 25.11.2015
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Aktivlegitimation Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop außerordentliche Dringlichkeit
Ähnliche Urteile
- Garageneigentümer müssen Garagentore selber Instand setzen / abweichende Kostenregelung in der Teilungserklärung ist nicht mehr wirksam; §§ 16 Abs. 2, 47 WEG
- Entlastung des Vorverwalters trotz fehlender Jahresabrechnung?
- Klage auf künftige Haugelder bei Nichtzahlung - Grds. keine Aufrechnung oder Zurückbehaltung mit Gegenforderungen; §§ 9b, 16 Abs. 2 WEG; 259 ZPO
- Bei 38.000,00 EUR Auftragsvolumen sind drei Angebote Pflicht - keine Vergleichsangebote bei Folgeaufträgen; §§ 16, 19 WEG
- Neue Hausverwaltung muss sich den Eigentümern persönlich vorstellen
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Verwaltungsbeirat Wohnungseigentümer Kündigung Sondereigentum Kurioses Verkehrsunfall Veränderung Eigentümerversammlung Mietminderung Organisationsbeschluss Gemeinschaftseigentum Jahresabrechnung Teilungserklärung Verwalter Abmahnung Treppenlift Beschluss Garage Telefonwerbung Protokoll Eigenbedarfskündigung Anfechtungsklage Wurzeln Schimmel Nachbarrecht Miete Wirtschaftsplan Beirat Makler Gegenabmahnung Tierhaltung Abschleppen Arzthaftung Nutzungsentschädigung Einstimmigkeit
Social Networks
Unsere Autoren
![Frank Dohrmann](img/iurado/autor-dohrmann.png)
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop
![Stefan Specks](img/iurado/autor-specks.png)
Rechtsanwalt
Düsseldorf
![Liubov Zelinskij-Zunik](img/iurado/autor-zelinskij.png)
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!