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Anspruch des Mieters auf Rückzahlung der Nebenkostenvorauszahlung nach Mietende
LG Essen, AZ: 15 S 357/11, 30.01.2012
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AG Bottrop, AZ: 8 C 270/11, 24.11.2011
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BGH Karlsruhe, AZ: VIII ZR 57/04, 09.03.2005
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Dieses Urteil wurde eingestellt von Rechtsanwalt Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank Dohrmann Bottrop Nebenkostenvorauszahlung formell formelle Unwirksamkeit Miete Mieter Auszug Beendigung des Mietverhältnisses Mietverhältnis Kündigung Nebenkosten Rückforderung
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