Detailansicht Urteil
Anlegung eines Kiesbeetes in einem Ziergarten ist keine bauliche Veränderung; §§ 14, 22 WEG; 1004 BGB
AG Essen, AZ: 196 C 272/15, 02.06.2016
Entscheidung
im Volltext
herunterladen
im Volltext
herunterladen
Entscheidung im Volltext herunterladen
Dieses Urteil wurde eingestellt von RA Frank Dohrmann, Bottrop
Keywords: Rechtsanwalt Frank DOhrmann Bottrop Wohnungseigentümer bauliche Veränderung Gartenarchitektonische Gestaltung
Ähnliche Urteile
- Kein zwingender Anspruch auf Rückbau einer baulichen Veränderung - Nachträgliche Genehmigung, u.U. gegen Auflagen, zulässig
- Wie bestimmt muss ein Beschluss zur Genehmigung einer baulichen Veränderung sein?
- Kein Anspruch gegen Sondereigentümer auf Verbesserung des Trittschalls; §§ 14 Abs. 2 WEG; 1004 BGB
- Zur Beschlussanfechtung einer baulichen Veränderung trotz zwischenzeitlich erfolgter Umsetzung der Baumaßnahme / Änderung einer bereits beschlossenen Änderung der Kostenverteilerschlüssels kann ordnungsgemäßer Veraltung widersprechen.
- Ist eine bauliche Veränderungen auf dem Gemeinschaftsgrundstück bei faktischer Begründung eines Sondernutzungsrechts zulässig? - §§ 20 Abs. 4; 21 Abs. 1 WEG
Tag Cloud
Am häufigsten gesucht:
Arzthaftung Jahresabrechnung Beirat Nutzungsentschädigung Wirtschaftsplan Miete Einstimmigkeit Organisationsbeschluss Abschleppen Mietminderung Sondereigentum Telefonwerbung Protokoll Eigenbedarfskündigung Eigentümerversammlung Kündigung Garage Treppenlift Gemeinschaftseigentum Nachbarrecht Teilungserklärung Verwaltungsbeirat Kurioses Abmahnung Tierhaltung Wurzeln Gegenabmahnung Schimmel Beschluss Makler Anfechtungsklage Verwalter Wohnungseigentümer Veränderung Verkehrsunfall
Social Networks
Unsere Autoren
Frank DohrmannRechtsanwalt
Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bottrop Stefan Specks
Rechtsanwalt
Düsseldorf Liubov Zelinskij-Zunik
Rechtsanwältin
München
Senden Sie uns Ihre Urteile
Kennen Sie ein interessantes Urteil, das auf iurado veröffentlicht werden sollte?
» Schicken Sie es uns per E-Mail!
» Schicken Sie es uns per E-Mail!